Ein langes Verfahren findet den erhofften Abschluss 

Die BSI TR-03109-5 wurde durch das BMWK finalisiert. Die TR-5 gewährleistet Nutzern (Endkunde/Betreiber) des SMGWs Interoperabilität an der CLS-Schnittstelle zu anderen Komponenten, welche nachgelagert Wärmepumpen, Wallboxen oder Batteriespeicher steuern. Ebenso beschreibt sie die Sicherheit bei Anwendungen im HAN des SMGW als Teil der Umsetzung des §14a EnWG.

Sie etabliert damit Leitplanken für alle Beteiligten durch die geschaffenen Standards und ermöglicht es, Anwendern schneller Fuß zu fassen und unterstützt das Handwerk bei der Montage.

Das Dokument arbeitet sowohl die Interoperabilitäts- und Sicherheitsanforderungen als auch Umsetzungsrichtlinien für den §14a, Energiemanagementsysteme (EMS) und die Heizkostenverordnung (HkVO) klar heraus. Die gesicherte Interoperabilität wird künftig in Form des Kommunikationsadapters gewährleistet, auch Spezialanforderungen an nachgelagerte Geräte entfallen damit. So bleibt die CLS-Landschaft für Anwendungen und Anpassungen flexibel und pragmatisch in der Produktgestaltung. Die Fortentwicklung im CLS-Bereich kann so auch zukünftig ein hohes Tempo halten und agil die Erfahrungswerte aus dem Praxisbetrieb einarbeiten.

Die Anforderungen der BSI TR-03109-5 treten am 01.01.2024 in Kraft.

Als PPC sind wir selbstverständlich längst dabei, die Umsetzung der Anforderungen für unsere Anwendungspartner zu vereinheitlichen und damit einfach und zugänglich zu gestalten.

Nach dem Beschluss zum §14a von letzter Woche und nun der TR-5 wurden pünktlich zum Jahresende die letzten Weichen gestellt. Der cybersicheren Digitalisierung der Energiewende steht 2024 damit nichts mehr im Wege und alle Entscheider, die noch Grund zum Zögern gesehen haben, können jetzt mutig voran gehen.