Die Bundesnetzagentur bezieht in einem Papier zu der Unterteilung energiewirtschaftlich relevanter Mess- und Steuerungsvorgänge im Umfeld der Smart Meter Gateways Stellung. Wie sehen diese Positionen genau aus und welche weiteren Wege planen wir als PPC einzuschlagen?

Die BNetzA hat mit dem neuen Papier ihren Entwurf aus dem Februar diesen Jahres zu energiewirtschaftlich relevanten Daten (ERD) an die Konkretisierungen des GNDEW angepasst und etwaige Unklarheiten beseitigt. Im Kern geht es dabei um die Frage, welche Daten “netzrelevant, bilanzierungsrelevant oder abrechnungsrelevant” sind, somit ein besonders hohes Schutzniveau genießen und aus eben diesem Grund über die WAN-Schnittstelle des SMGWs übertragen werden müssen. Alle anderen Daten gelten als “Betriebsdaten” und können optional über das SMGW oder über eine 2.WAN Verbindung (z.B. Kunden-WLAN) transportiert werden. Regelungen hierzu wird es auch in der für Q3 2023 avisierten TR-03109-5 des BSI geben.

§19 MsbG in Verbindung mit §34 setzen nun die Standards

Welche Daten zählen nun also als Betriebsdaten und welche als energiewirtschaftlich relevante Mess- und Steuerungsdaten mit erhöhtem Schutzniveau?

Hier liefert das MsbG im §19 den Hinweis auf die in §34 erfolgte Listung der Standard- und Sonderleistungen des MSB. Denn alle Datenströme aus Standard- und Sonderleistungen fallen zukünftig unter den sicherungsbedürftigen Schirm der ERD. Das umfasst die im §34 MsbG aufgezählten Standardleistungen wie Abrechnungs-, Bilanzierungs- und Netzdaten. Darüber hinaus aber auch sämtliche Sonderleistungen, die der Messstellenbetreiber auf Anforderung anderer Marktrollen übernimmt und ausführt. All diesen Leistungen ist gemein, dass sie für Abrechnung, Bilanzierung oder Netzbetrieb essentiell sind und maßgeblich zum sicheren Netzbetrieb beitragen.

Wir begrüßen, dass es nach dem Beschluss seitens der Kammer nunmehr keine Unklarheiten oder Unsicherheiten mehr gibt, welche einer schnellen Umsetzung der Anwendungsfälle gemäß MsbG und weiterer tangierter Gesetze entgegen stünden.

Wie geht es weiter?

Das Smart Meter Gateway wird damit in seiner vorgesehenen Rolle für die Energiewende gestärkt: Als Datenverteiler und Spielmacher der digitalisierten Energiewende sowie als Möglichmacher für Partizipation der Endkunden und Unterstützer eines sicheren Netzbetriebs.

Die ganze Energiebranche sollte dabei von diesen gefestigten Rollen profitieren, um eigene Weiter- und Neuentwicklungen auf dieser stabilen Basis vorantreiben zu können. Schlussendlich werden damit aktuelle offene Fragen rund um das Steuern nach §14a, Submetering, dem EEG oder der Bilanzierung variabler Tarife beantwortet – diese Leistungen werden im Rahmen der Leistungen nach §34 umgesetzt und gewinnen in ihrer Umsetzung an Tempo.

Das Thema Steuerung ist hier besonders spannungsgeladen, dürfte es doch in diesen Rahmenbedingungen endlich reaktiver, dezentraler und intelligenter werden. Nachdem das GNDEW im Februar den Grundstein legte, bleibt der Ball dank des Positionspapiers weiter im Rollen. Wir als PPC und alle anderen digitalen Vorreiter in der Energiewelt werden in unserem Tun bestätigt und können auf stabiler Basis weiter an der Digitalisierung der Energiewende arbeiten.