Eine Anpassung des Mess- und Eichgesetzes und damit ein wichtiger Fortschritt im Smart Meter Rollout stehen bevor.

Der Entwurf des Gesetzes wurde bereits im Kabinett beschlossen und befindet sich nun im Abstimmungsprozess des Bundesrats (BR Drucksache 386/23). Die darin enthaltenen Änderungen haben weitreichende Auswirkungen auf den Umgang mit intelligenten Messsystemen (SMGW).

Bislang betrug die Eichfrist der Geräte 8 Jahren, womit ein Gerätewechsel nach diesem Zeitraum aus eichrechtlichen Gründen erforderlich war. Darüber hinaus waren Update-Prozesse für Firmware der SMGW durch vorgelagerte, zusätzliche Genehmigungen auf Länderebene aufwändig, wodurch Updates häufig nicht oder verzögert durchgeführt wurden.

Für den, im novellierten GNDEW vorgesehenen, agilen Rollout sind aber gerade Software-Updates, über die der Funktionsumfang intelligenter Messsystem sukzessive erweitert werden kann, eine wesentliche Komponente.

Doch nun öffnet die Neufassung der Mess- und Eichverordnung die Tür zu neuen Möglichkeiten. Die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzesentwurfs sind:

  • Unbegrenzte Eichgültigkeit: Smart Meter Gateways können unbefristet im Netz eingesetzt werden (vorausgesetzt es zeigen sich keine Auffälligkeiten in Logs oder bei Systemtests). Der Wechsel nach 8 Jahren aus eichrechtlichen Gründen entfällt. Damit entfällt auch der “Verlust” eines Eichjahres bei Lieferungen Ende des Jahres und die Beschaffung kann gleichmäßig über den Jahresverlauf hinweg erfolgen.
  • Baumusterprüfbescheinigung und Verbraucherschutz: Die SMGWs unterliegen weiter dem Eichrecht und müssen einer Baumusterprüfbescheinigung unterzogen werden. Damit ist die eichrechtlich korrekte Funktionsweise und im Ergebnis eine korrekte Messwerterfassung und Abrechnung für Messgeräteverwender und Verbraucher gewährleistet.
  • Vereinfachte Update-Prozesse: Bei Updates von SMGWs entfallen komplizierte Prozesse mit den Landeseichbehörden sowie die bislang obligatorischen Genehmigungen zur Aktualisierung von Software. Software, die zum Update verwendet wird muss aber weiterhin von PTB und BSI geprüft und zertifiziert sein. Die Zuständigkeit zur Überprüfung der Selbsttests und Logs zur Laufzeit der SMGWs liegt beim GWA zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsweise.
  • Rechts- und Verwaltungsvereinfachung: Durch die Entfristung der SMGWs sowie die Vereinfachung des Software-Updates werden die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft finanziell und organisatorisch entlastet.

Diese Änderungen haben positive Auswirkungen auf Ihren und unsere Arbeitsprozesse und den Rollout. Insbesondere:

  • Updates von SMGWs können nun endlich zeitnah eingespielt werden. Dadurch wird der Nutzen von Updates ohne bürokratische Hürden gehoben und es wird einfacher einen einheitlichen Firmware-Stand im Netz zu halten.
  • Die Bedenken hinsichtlich des Jahreswechsels entfallen, da das “Verlieren eines Eichjahrs” keine Relevanz mehr hat.
  • Keine eichrechtliche Begrenzung der Nutzungsdauer eines SMGWs
  • Die Neuerungen wirken auch auf bereits im Netz verbaute Smart Meter Gateways.

Da eine eichrechtliche Begrenzung der Nutzungsdauer von SMGWs nicht mehr gegeben ist, rücken Leistungsfähigkeit und Zukunftssicherheit der verwendeten Plattform noch mehr in den Vordergrund. Unsere SMGW 2.0 Plattform bietet eine optimale Ausgangsbasis für eine langfristige und nachhaltige Verwendung der Geräte und ist bestmöglich auf die Nutzung der angepassten Rahmenbedingungen ausgerichtet. Wir haben uns lange für diese bedeutende Anpassungen eingesetzt und freuen uns jetzt um so mehr über den Kabinettsbeschluss zu den Erleichterungen. Wir hoffen, dass die Gesetzesanpassung Ende September im Bundestag beschlossen wird.